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Besucher seit 20.08.2009

Beitrags- und Gebührenordnung

Gültig ab 01.01.2008

der Schützengesellschaft Großschweidnitz e.V.

1.) Aufnahmegebühr
  • Erwachsene 40,00€

  • Erwachsene in der Familienmitgliedschaft 20,00€

  • Schüler und Wehrpflichtige 20,00€

  • Ehrenmitglied befreit

2.) Mitgliedsbeitrag pro Jahr

  • Erwachsene 75,00€

  • Erwachsene in der Familienmitgliedschaft 35,00€

  • Schüler und Wehrpflichtige 30,00€

  • Ehrenmitglied beitragsfrei

3.) Im Mitgliedsbeitrag enthaltene Umlagen

  • Beitrag für Dachverband SSB(DSB)

  • Beitrag Schützenkreis 7

  • Beitrag Sächsischer Sportbund

  • Nutzung eines Großkaliberschießstandes pro Monat im Rahmen eines Vereinsschiessen. Einschränkung siehe Gebühren / Startgeld 9.1

  • Beitrag für Investitionen

4.) Leistungen des Vereins an die Mitglieder

  • Erstattung der Startgebühren bei delegierter Teilnahme an Wettkämpfen in Absprache mit dem Vorsitzenden bzw. Sportorganisator.

  • Erstattung von Fahrkosten für Fahrten zu Anlässen bei denen der Verein offiziell repräsentiert wird. (Schützenfeste, Umzüge oder Delegierung)

  • Fahrkosten werden mit 0,10€/Km erstattet.

5.) Beschluss der Beiträge

  • Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen.

6.) Beitragszahlung

  • Zu zahlende Beiträge sind ab dem 01.01. jeden neuen Jahres fällig. Mitgliederbeiträge sind Bringepflichten. Die Zahlungsfrist gilt bis zur Jahreshauptversammlung des jeweiligen Jahres.

  • Mitglieder, die als Neuzugänge im laufenden Jahr aufgenommen werden, haben unabhängig vom Eintrittsdatum, die Aufnahmegebühr in voller Höhe und den Jahresbeitrag anteilig pro angefangenen Monat zu entrichten, diese ist innerhalb von 4 Wochen ab Eintrittsdatum auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen.

  • Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung von Beiträgen oder Umlagen.

  • Mitglieder die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können per Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.

  • In Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung nach schriftlichem Antrag während der Zahlungsfrist möglich. Der Vorstand kann bei begründetem Ausnahmefall einer Ratenzahlung zustimmen.

7.) Arbeitsstunden

  • Jedes ordentliche Mitglied hat 12 Stunden pro Kalenderjahr an gemeinnütziger Arbeit an den Verein zu leisten. Die Stunden dienen dem Erhalt und der Modernisierung unseres Vereinsheimes und müssen daher in direktem Zusammenhang damit stehen.

  • Neue Mitglieder leisten im Eintrittsjahr 1 Stunde pro angefangenen Monat.

  • Jedes ordentliche Mitglied hat weitere 4 Stunden pro Kalenderjahr an gemeinnütziger Arbeit an den Verein zu leisten. Diese Stunden dienen der Durchführung und Absicherung von öffentlichen Vereinsveranstaltungen und müssen daher in direktem Zusammenhang damit stehen.

  • Ehrenmitglieder sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.

  • Zur Erfassung der Arbeitsstunden werden Arbeitsstundennachweise ausgegeben.

  • Erwachsene haben bei Nichtleistung für jede Fehlstunde im Kalenderjahr 5,00€ an die Vereinskasse zu entrichten. Die Zahlungsfrist gilt bis zur Jahreshauptversammlung des folgenden Jahres.

  • Der Verein hat jedem Mitglied die Ableistung seiner Arbeitsstunden zu ermöglichen.

  • Die Arbeitsstunden eines Familienmitglieds können auch durch einen Angehörigen erbracht werden.

  • Die zu leistenden Arbeitsstunden sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen, abzurechnen und im Arbeitsstundennachweis einzutragen.

  • Für den Arbeitsstundennachweis ist jedes Mitglied selbst verantwortlich und wird bei Verlust nicht ersetzt.

  • Die Nachweise sind spätesten 4 Wochen nach Ende des Kalenderjahrs dem Vorstand per Post oder persönlich zu übergeben. Nicht abgegeben Stundennachweise bzw. fehlende Stunden werden im Wertausgleich dem Mitglied in Rechnung gestellt. Zu viel geleistete Stunden können nicht ins neue Kalenderjahr übertragen werden.

8.) Vorstandsmitglieder

  • Vorstandsmitglieder sind von der Hälfte der Pflichtarbeitstunden befreit.

  • Sie leisten ihren Anteil an gemeinnütziger Arbeit in Form von Vorstandsarbeit entsprechend ihrer Wahlfunktion.

9.) Gebühren

9.1) Startgelder für Schießveranstaltungen

  • Startgeld für den regulären Schießbetrieb auf unserem Schießstand:

   - für Mitglieder 1,50€

   - für Gäste (einschl. Tagesversicherung) 2,50€

  • Startgeld für sonstige Schießveranstaltungen wird gesondert festgelegt.

  • Startgeld für das Schießen auf vereinsfremden Schießanlagen werden bis 22,50€ pro Monat und im Rahmen eines Vereinsschießen vom Verein übernommen. Startgelder darüber hinaus müssen durch die Teilnehmer selbst erbracht werden.

  • Startgeld für Gäste für das Schießen auf vereinsfremden Schießanlagen im Rahmen eines Vereinsschießen beträgt ohne Waffenmiete und Munition, aber einschließlich der Tagesversicherung 4,00€.

9.2) Raumnutzungsgebühr / Miete unseres Schützenheims

  • Raumnutzungsgebühr bzw. Miete pro Tag:

   - für Mitglieder 20,00€

   - für Vereinsfremde 45,00€

  • Die Raumnutzung bzw. Miete unseres Schützenheimes für Familienfeste bis ca. 50 Personen umfasst die Nutzung der Räume einschließlich der Küche und deren Inventar.

  • Die Nebenkosten für die Heizung betragen, pro m³ verbrauchtes Erdgas 1,00€.

  • Für die Nutzung ist mit dem Mieter einen Mietvertrag abzuschließen. Es ist der vorgefertigte Mietvertrag der Schützengesellschaft Großschweidnitz e.V. zu verwenden.


Beitrags- und Gebührenordnung gültig ab 01.01.2008

in der Mitgliederversammlung am 30.11.2007 erstmals beschlossen

geändert in der JHV vom 06.03.2010 und gültig ab Kalenderjahr 2010

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