Beitrags-
und Gebührenordnung
Gültig
ab 01.01.2008
der
Schützengesellschaft Großschweidnitz e.V.
1.)
Aufnahmegebühr
Erwachsene 40,00€
Erwachsene
in der Familienmitgliedschaft 20,00€
Schüler
und Wehrpflichtige 20,00€
Ehrenmitglied befreit
2.)
Mitgliedsbeitrag pro Jahr
Erwachsene 75,00€
Erwachsene
in der Familienmitgliedschaft 35,00€
Schüler
und Wehrpflichtige 30,00€
Ehrenmitglied beitragsfrei
3.)
Im Mitgliedsbeitrag enthaltene Umlagen
Beitrag
für Dachverband SSB(DSB)
Beitrag
Schützenkreis 7
Beitrag
Sächsischer Sportbund
Nutzung
eines Großkaliberschießstandes pro Monat im Rahmen eines
Vereinsschiessen. Einschränkung siehe Gebühren / Startgeld 9.1
Beitrag
für Investitionen
4.)
Leistungen des Vereins an die Mitglieder
Erstattung
der Startgebühren bei delegierter Teilnahme an Wettkämpfen in
Absprache mit dem Vorsitzenden bzw. Sportorganisator.
Erstattung
von Fahrkosten für Fahrten zu Anlässen bei denen der Verein
offiziell repräsentiert wird. (Schützenfeste, Umzüge oder
Delegierung)
Fahrkosten
werden mit 0,10€/Km erstattet.
5.)
Beschluss der Beiträge
6.)
Beitragszahlung
Zu
zahlende Beiträge sind ab dem 01.01. jeden neuen Jahres fällig.
Mitgliederbeiträge
sind Bringepflichten.
Die
Zahlungsfrist
gilt bis zur Jahreshauptversammlung des jeweiligen Jahres.
Mitglieder,
die als Neuzugänge im laufenden Jahr aufgenommen werden, haben
unabhängig vom Eintrittsdatum, die Aufnahmegebühr in voller Höhe
und den Jahresbeitrag anteilig pro angefangenen Monat zu entrichten,
diese ist innerhalb von 4 Wochen ab Eintrittsdatum auf das
angegebene Vereinskonto zu überweisen.
Bei
Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung von
Beiträgen oder Umlagen.
Mitglieder
die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können per
Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.
In
Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung nach schriftlichem Antrag
während der Zahlungsfrist möglich. Der Vorstand kann bei
begründetem Ausnahmefall einer Ratenzahlung zustimmen.
7.)
Arbeitsstunden
Jedes
ordentliche Mitglied hat 12 Stunden pro Kalenderjahr an
gemeinnütziger Arbeit an den Verein zu leisten. Die Stunden dienen
dem Erhalt und der Modernisierung unseres Vereinsheimes und müssen
daher in direktem Zusammenhang damit stehen.
Neue
Mitglieder leisten im Eintrittsjahr 1 Stunde pro angefangenen Monat.
Jedes
ordentliche Mitglied hat weitere 4 Stunden pro Kalenderjahr an
gemeinnütziger Arbeit an den Verein zu leisten. Diese Stunden
dienen der Durchführung und Absicherung von öffentlichen
Vereinsveranstaltungen und müssen daher in direktem Zusammenhang
damit stehen.
Ehrenmitglieder
sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.
Zur
Erfassung der Arbeitsstunden werden Arbeitsstundennachweise
ausgegeben.
Erwachsene
haben bei Nichtleistung für jede Fehlstunde im Kalenderjahr 5,00€
an die Vereinskasse zu entrichten. Die Zahlungsfrist gilt bis zur
Jahreshauptversammlung des folgenden Jahres.
Der
Verein hat jedem Mitglied die Ableistung seiner Arbeitsstunden zu
ermöglichen.
Die
Arbeitsstunden eines Familienmitglieds können auch durch einen
Angehörigen erbracht werden.
Die
zu leistenden Arbeitsstunden sind mit dem Verantwortlichen
abzustimmen, abzurechnen und im Arbeitsstundennachweis einzutragen.
Für
den Arbeitsstundennachweis ist jedes Mitglied selbst verantwortlich
und wird bei Verlust nicht ersetzt.
Die
Nachweise sind spätesten 4 Wochen nach Ende des Kalenderjahrs dem
Vorstand per Post oder persönlich zu übergeben. Nicht abgegeben
Stundennachweise bzw. fehlende Stunden werden im Wertausgleich dem
Mitglied in Rechnung gestellt. Zu viel geleistete Stunden können
nicht ins neue Kalenderjahr übertragen werden.
8.)
Vorstandsmitglieder
9.)
Gebühren
9.1)
Startgelder für Schießveranstaltungen
-
für Mitglieder 1,50€
-
für Gäste (einschl. Tagesversicherung) 2,50€
Startgeld
für sonstige Schießveranstaltungen wird gesondert festgelegt.
Startgeld
für das Schießen auf vereinsfremden Schießanlagen werden bis
22,50€ pro Monat und im Rahmen eines Vereinsschießen vom Verein
übernommen. Startgelder darüber hinaus müssen durch die
Teilnehmer selbst erbracht werden.
Startgeld
für Gäste für das Schießen auf vereinsfremden Schießanlagen im
Rahmen eines Vereinsschießen beträgt ohne Waffenmiete und
Munition, aber einschließlich der Tagesversicherung 4,00€.
9.2)
Raumnutzungsgebühr / Miete unseres Schützenheims
-
für Mitglieder 20,00€
-
für Vereinsfremde 45,00€
Die
Raumnutzung bzw. Miete unseres Schützenheimes für Familienfeste
bis ca. 50 Personen umfasst die Nutzung der Räume einschließlich
der Küche und deren Inventar.
Die
Nebenkosten für die Heizung betragen, pro m³ verbrauchtes Erdgas
1,00€.
Für
die Nutzung ist mit dem Mieter einen Mietvertrag abzuschließen. Es
ist der vorgefertigte Mietvertrag der Schützengesellschaft
Großschweidnitz e.V. zu verwenden.
Beitrags-
und Gebührenordnung gültig ab 01.01.2008
in
der Mitgliederversammlung am 30.11.2007 erstmals beschlossen
geändert
in der JHV vom 06.03.2010 und gültig ab Kalenderjahr 2010